KELLER TOR-SYSTEME BIETET LÖSUNGEN

SCHLIESSKRAFTMESSUNG nach ASR A 1.7 FÜR KRAFTBETÄTIGTE TORANLAGEN

Die Prüfung „Schließkraftmessung nach ASR A 1.7“ ist rechtlich für gewerblich genutzte, kraftbetätigte Tore verpflichtend.

Dazu zählen auch Bestandstore, die zum aktuellen Stand der Technik geprüft werden müssen.

Wir machen das – zum Festpreis !

 

U

SCHLIESSKRAFTMESSUNG

Wir führen die vorgeschrieben regelmässigen Messungen
nach ARS A 1.7 durch – zum Festpreis.

Z

PRÜFUNG BESTANDEN

Beim Bestehen der Prüfung ist die weitere Nutzung der Toranlage für ein Jahr freigegeben.

s

NICHT BESTANDEN

Die weitere Nutzung des Tores ist nicht zugelassen.

ASR A 1.7

SCHLIESSKRAFTMESSUNG

Bei der Prüfung nach ASR A 1.7 wird das Tor durch Schließfahrt auf die Messkeule gefahren. Die Durchführung erfolgt an 3 Messstellen (links, mittig und rechts). Der Durchschnittswert aller Messungen ist der Protokollwert auf dem Auswertungsprokoll, welches Sie als Unternehmen aufbewahren müssen.

Wenn die vom Gesetzgeber geforderten Messwerte nicht erreicht werden, ist das Tor nicht mehr betriebssicher – das Tor muss stillgelegt werden. Oder durch den Monteur vom automatischen Impuls-Betrieb in den manuellen Totmann-Betrieb umgeklemmt werden.

Die Folgen sind: Die Toranlage kann nur noch durch Dauerdruck auf die Ab-Taste geschlossen werden.
Ein Automatik-Modus oder die Bedienung per Funksteuerung (Bsp. bei Staplerverkehr) ist nicht mehr möglich.

 

 

Warum wird die Schließkraftmessung durchgeführt ?
Diese ASR A1.7 ist eingebunden in die Verordnung über Arbeitsstätten. Die Einhaltung dient dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten und betriebsfremde Personen.

Die technische Regel baut auf der BGR 232 „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore“ des Fachausschusses „Bauliche Einrichtungen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf. Die ASR 1.7 ist gesetzlich verpflichtend.

Wann wird die ASR A 1.7 geprüft ?
Zunächst vor Inbetriebnahme. Bei bestehenden kraftbetätigen Türen und Toren gilt kein Bestandsschutz. Der Hersteller der Toranlagen beschreibt dabei maßgeblich die Regelmäßigkeit der Prüfungen, in welchen Abständen und welche Art der Torprüfung notwendig ist. Außerdem sind bei der Prüfung zusätzlich in landesrechtlichen Vorgaben durch die jeweilige Bauordnung definiert.
Was wird bei der Prüfung ASR A 1.7 protokolliert ?
Bei der Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 sind alle Sicherheitseinrichtungen auf deren Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Dazu ist zu prüfen, wie stark die Kräfte sind, die an einer Schließkante wirken, bevor der automatische Schutzmechanismus in der Tor-Steuerung das Tor stoppt.

Zusätzlich zu der Schließkraftprüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 gehört die optische Kontrolle zum Beispiel ob sich Bauteile gelöst haben oder ausgetauscht werden müssten.

Alles wird von uns als unabhängiges Unternehmen in einem Protokoll dokumentiert und pflichtgemäß ausgehändigt.

Zudem werden alle optischen und technischen Mängel im Protokoll festgehalten.

Informationen dazu

Für das Öffnen der PDF-Dokumente benötigen Sie zum Beispiel den kostenlosen Acrobat-Reader.

>> Direktlink zur BUNDESANSTALT FÜR ARBEITSSCHUTZ UND ARBEITSMEDIZIN e.V. (baua)
(externer Link)

>> Hier der Link zum Download der gesetzlichen Verordnung im Original:
PDF Dokument der BUNDESANTSALT FÜR ARBEITSSCHUTZ UND ARBEITSMEDIZIN e.V. (baua)
0,78 MB, 20 Seiten DIN A (externer Link)

>> Hier der Link zum Download zum Thema gesetzlicher Unfallschutz im Original:
PDF Dokument von DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG e.V. (DGUV)
DGUV Information 208-022 (bisher BGI 861-1)
1,4 MB, 44 Seiten DIN A4 (externer Link)

Sicherheitslösungen für Tor-Anlagen DIE LÖSUNG

STETS MEHR SICHERHEIT HABEN

EINFACH NACHRÜSTEN

Schieben Sie einfach den Regler Schließkraftmessung – Nachrüstung von Tor-Anlagenzur Seite und vergleichen Sie die Situation.

Für jeden Hersteller kann eine Ergänzung oder Nachrüstung erfolgen, die die weitere Inbetriebnahme der Toranlage garantiert – wir beraten Sie und montieren fachmännisch.

Die sicherste Methode ist eine berührungslose Torüberwachung.

Nach der Umrüstung ist die Schließkraftmessung nicht mehr nötig, dies bedeutet für Sie Kostenersparnis. 

 

,

NACHRÜSTUNG

1

ERWEITERUNG

0

MEHR KOMFORT

IMMER DIE PASSENDE LÖSUNG

Hat Ihre Toranlage nach ASR A 1.7 die Schließkraftmessung nicht bestanden,
muss die Toranlage nicht zwingend ausgetauscht werden.
Wir bieten Ihnen hierzu kostengünstigere Lösungen.

Zudem bieten die hier vorgeschlagenen Lösungen mehr Sicherheit,
da es sich um berührungslose Schutzmaßnahmen handelt.

STANDARD-PAKET

LICHTGITTER
p

Berührungslose Absicherung vom Fussboden bis auf eine Höhe von 2,5 Meter. Diese Sicherheit zahlt sich aus und zudem entfällt die jährliche Schließkraftmessung.

Das LICHTGITTER wird in die Führungsschienen und somit in die „Torschließebene“ montiert.

Gemäß EN 12453 ist das Lichtgitter als alleinige Sicherheitseinrichtung nach Kategorie „E“ für die Toranlage zertifiziert.

PREMIUM-PAKET

LASER ABSICHERUNGSSENSOR

p

Der klare Vorteil bei beidseitiger Anordnung des LASER ABSICHERUNGSSENSORS ist die Überwachung der kompletten Toröffnung, über die nach ASR A 1.7 vorgeschriebene Absicherungshöhe von 2,5 m hinaus.

Desweiteren erfolgt eine Vorfeldabsicherung, die Fahrzeuge und Personen bereits VOR der Toranlage erkennt und damit schützt.
Besonders empfohlen bei hochfrequentiertem Staplerverkehr ist die Absicherung der Toranlage mittels Laser effektiv.

Unverbindliche Anfrage

MÖGLICHES SZENARIO

GEFÄHRDUNGSPOTENTIAL TOR-ANLAGE

Selbst bei bestandener Schließkraftmessung nach ASR A 1.7, sieht man in diesem kurzen Film, was bei Unachtsamkeit und durch Ablenkung von Personen (vor allem bei betriebsfremden Personen wie Paketzustellern, Lieferanten und andere LKW-Fahrern/innen) passieren kann. Es birgt Gefährdungspotential für Mensch und Material. Der Grund: die untere Kontaktleiste ist die einzige Stop-Impuls-Auslösung, die NUR durch Berührung ausgelöst werden kann.

Gemäß § 3f3a ArbStätt-V in Verbindung mit § 5 ArbSch-G haben Torbetreiber regelmäßig sicherzustellen, dass ihre Beschäftigten und betriebsfremden Personen keiner Gefährdungen ausgesetzt sind (Gefährdungsanalyse). Dafür haften die Betreiber der Anlage.

Die Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zählt im Jahr 2015 in Deutschland fast 15.000 meldepflichtige Tür- und Torunfälle (externer Direktlink). Eine Zahl, die zum Teil auf mangelhafte oder keine Wartung und Prüfung zurückzuführen ist.

Daher ist unsere Empfehlung eine Nachrüstung der Tor-Anlage mit einer berührungslosen Absicherung. Das ist garantiert sicherer, schützt Mensch und Material vor einer Kollision. Das verhindert Schäden und unnötiges Gefährdungspotenzial.

Zudem entfällt damit ersatzlos die jährlich vorgeschriebene Schließkraftmessung.

NACH DER UMRÜSTUNG

SICHERES TOR-SYSTEM

Die Funktionalität des Lichtgitters schafft Sicherheit bis zu einer Höhe von 250 cm.Ideal bei normalfrequentierten Toren zu empfehlen. 

NACH DER UMRÜSTUNG

KOMFORTABLES TOR-SYSTEM

Hier sieht man gut, wie die Funktionalität des Laser Absicherungssensors den betrieblichen Durchgangsverkehr sicher gewährleistet. Besonders bei hochfrequentierten Toren und Schnelllauftoren sowie Schleusen zu empfehlen. 

Sprechen Sie uns an, sehr gern beraten wir Sie zu den Möglichkeiten für die Nachrüstung berührungsloser Schutzeinrichtungen für Ihre Tor-Anlage (für alle Hersteller-Typen).

WIR ARBEITEN HERSTELLER-UNABHÄNGIG

wir geben ihnen zuverlässigkeit

Wir sorgen für einen „reibungslosen Betrieb“ Ihrer Toranlage. Zudem sind Sie durch die regelmäßige Prüfung rechtlich abgesichert.

TORANLAGEN

Ca. Anzahl der aktuell von uns montierte Toranlagen.

VEREINBAREN SIE MIT UNS EINEN
SERVICE-WARTUNGS-VERTRAG ZUM FESTPREIS !

SERVICE

Wir überprüfen und warten Ihre Anlage zu den rechtlich vorgeschriebenen Zeiten.

automatisch

WIR ERINNERN SIE AN DIE TERMINE UND MELDEN UNS VORHER AN.

automatisch

KEINE ZUSATZKOSTEN
= PLANBARE KOSTEN

automatisch

NEUKUNDE

SEHR GERNE BERATEN WIR SIE FÜR IHRE TORANLAGEN UND MACHEN IHNEN EIN FAIRES ANGEBOT.

+(49) 0 27 75 – 95 53 0

ODER FRAGEN SIE UNS VIA E-MAIL AN:



ODER SCHREIBEN SIE UNS KLASSISCH:

Keller Tor-Systeme GmbH & Co. KG
Wilhelmstraße 51
35759 Driedorf